Beschiedene Bußen statt bescheidener Busen

Auf Du und Du mit Streifenhörnchen

=== Mail von 13:04 Uhr ====

  1. Sehr geehrte(r) Herr oder Frau S***, liebes Bürger- und Ordnungsamt der Stadt Duisburg,

auf die mir zugesandte Anhörung im Bußgeldverfahren zu einer Verkehrs-Ordnungswidrigkeit (im Nachfolgenden kurz: OWI), mit dem Aktenzeichen laut Betreff dieser Email (222005218903), möchte ich wie folgt Stellung nehmen:

TATVORWURF

Zunächst der vorgeworfene Verstoß:

Bescheid!

Ich gehe davon aus, dass er bedeutet, dass hier eine Umweltzone ohne Plakette befahren wurde. Könnte man auch so schreiben, woll?

Es wird von mir nicht zugegeben, den Verstoß selber begangen zu haben.

Ich gebe anbei einen Beleg (PDF Ausdruck einer Email; Anlage I), der mir geeignet erscheint zu belegen, dass es sachlich ausgeschlossen ist, dass ich zu dem in Frage stehenden Zeitpunkt einen Verstoß begangen habe. Weil ich halt & ebent sowohl auf der Arbeit war als auch tatsächlich gerade ganz andere Dinge gemacht habe, die schlechterdings während einer Autofahrt nicht zu bewerkstelligen wären (Siehe Zeitstempel der Email).

Anlage I

Die Inhalte der Mail sind ansonsten nicht von Belang und grundsätzlich interner Natur, was ich aus Compliance-Gründen bei etwaiger Weiterverbreitung unbedingt zu beachten bitte. Adressaten habe ich aus Gründen des Datenschutzes bereits selber geschwärzt.

Es ist mir außerdem nicht erinnerlich, dass sonstjemand an diesem Tag das Fahrzeug genutzt hat. Ich bin daher außerstande, hierzu weiterführende Angaben zu machen.

FAHRZEUG UND UMWELTZONE

Das Fahrzeug erfüllt alle Voraussetzungen zum Befahren einer Umweltzone. Das Tesla Model 3 Performance besticht nicht nur durch seine Formschönheit. Seine beachtliche Leistung von ca 535PS und 660NM bezieht es aus vier Elektromotoren. Diese machen aus dem Wagen nicht nur ein Fluchtfahrzeug erster Güte (weil: da kommt die Lalü-Lala Streife der leider arg untermotorisierten Polizei wirklich nicht mehr hinterher). Nein, diese Art der Motorisierung erlaubt es seinen FahrerInnen darüber hinaus, vollkommen legal durch Umweltzonen zu brettern, und echte grüne Plaketten zu führen.

UMWELTPLAKETTE

Das Fahrzeug ist seit vier Jahren in meinem Besitz und es wird von mir zunächst einmal mit Nichtwissen bestritten, dass es keine Umweltplakette sichtbar angebracht mit sich führen würde. Wir lassen das noch mal überprüfen, aktuell ist das Fahrzeug jedoch außerhalb meiner Sichtweite im Einsatz ((und es würde den Zielen dieses Einsatzes leider zuwiderlaufen, wenn ich Ihnen verraten würde, von wem, wofür oder wo))

Aber sei's drum, solange Sie von mir nichts hören, da gehen Sie bitte davon aus, dass hier wirklich alles in bester Ordnung ist.

Anlage II
Ich gebe außerdem ein zufällig entstandenes Foto aus dem Dezember 2024 anbei (ANLAGE II). Leider kann ich selbst nicht völlig sicher erkennen, wie sichtbar wo welche Plaketten angebracht sind oder auch nicht. FYFI: Der Tesla ist das Fahrzeug auf der linken Seite.

ALLGEMEINE VERFAHRENSHINDERNISSE

Ihr Verfahren ist leider alles andere als bürgernah, die angebotene Online Anhörung funktioniert schlichtweg nicht.

Bei Eingabe einer gültigen Kennung und eines gültigen Passwortes erscheint dennoch die - leider uneindeutige - Fehlermeldung: "Kennung abgelaufen. Kennung, ungültig oder Passwort falsch." Ich konnte den Fehler mit diversen Geräten reproduzieren.

BARRIEREFREIHEIT

Die Angaben zu Online Anhörung sind nicht barrierefrei. Sie sind mit kleiner Schrift auf grauem Hintergrund angegeben und für Menschen mit Sehbehinderung nicht lesbar.

Daneben verwenden Sie verwechselbare Buchstaben wie ein kleines q, was auch für ein kleines g gehalten werden könnte.

Alleine aus diesem Grund muss ich Ihre Anhörung zurückweisen und bitte um angelegentliche Stellungnahme, warum dem so ist.

Nicht nur als hier Angehörter, nein, auch als Betroffener, der sich - auch durch seine teils im Ehrenamt erfolgende Arbeit im Rat der Stadt Duisburg - für die Belange von Menschen mit Einschränkungen einsetzt, bitte ich hier um entsprechendes Follow Up.

Das ist wirklich wichtig, und von einer Tragweite, die weit, weit über die hier in Rede stehende, mir unterstellte, OWI hinausgeht. Ich hoffe, Sie verstehen das.

LAUFENDE ERMITTLUNGEN ZUR POLIZEIGEWALT

Daneben stelle ich fest, dass die bezeugenden Beamten, die Personen, K... (PHK) und Z... (PK) Mitarbeiter*Innen der Polizeiinspektion Süd sind.

Gegen mir namentlich noch nicht bekannte Beamte dieser Inspektion wird aufgrund einer Beschwerde von mir vom 11.12.2024 ermittelt. Die Vorwürfe spielen hier im Detail keine Rolle, sind jedoch leider auch geeignet, den jeweiligen Beamten übelst Steine auf ihren Weg hinauf in höhere Besoldungsstufen zu legen, je nachdem, wie sich anhängige Verfahren entwickeln werden. Ich drücke btw. allen Betroffenen die Daumen, dass sie halbwegs glimpflich davonkommen.

Das Aktenzeichen ist 241213-0846-IP6365

Da ich nun die Tat, wie oben ersichtlich, nicht begangen haben kann, so muss auch zweifelsfrei aufgeräumt werden, dass es sich hier um eine sachgrundlose Anschuldigung handeln könnte, insebesondere wegen der zeitlichen Nähe zwischen Beschwerde (11.12.) und Tatvorworf (18.12.)

Es liegt mir mehr als fern, dies zu unterstellen. Aber, wie gesagt, schließen Sie bitte zunächst ordentlich aus, dass hier - entweder die Betroffenen selber oder andere uniformierte Akteure, etwa aus falsch verstandener Kollegialität - mit unrichtigen Vorhaltungen operieren, um unbilligen Druck auf einen Zeugen auszuüben.

Sonst machen wir hier ein Fass auf, das man lieber zu lassen sollte.

Ergänzung 16 Uhr 37

ich hab mich dann noch mal schlau gemacht. "am Verkehr teilnehmen, da musst du gar nicht fahren, parken reicht.. ABER...

Betreff: ERGÄNZUNG : AZ: 222005218903 SB103 Verkehrsordnungswidrigkeit Stellungnahme
Datum: Sat, 18 Jan 2025 16:37:44 +0100
Von: Jörg Tietz joerg@veb-ungelsheim.de
Organisation: VEB Ungelsheim
An: j.****@stadt-duisburg.de
Kopie (CC): Aufgabe(Onmicrosoft) a@tietzconsulting.onmicrosoft.com

Hallo H/F S***,

Ich habe hier noch einmal interne Rücksprache gehalten.

Wenn ich es richtig sehe, so befand sich das Fahrzeug seit ca. 16.12.2024 bis ca. 27.12.2024 bei einem Dienstleister in der Paul-Esch-Straße in der Servicierung.

Nun ist es so: Fahrzeuge, die auf dem Gelände einer Autowerkstatt abgestellt sind, nehmen nicht am Straßenverkehr teil. Darüber kann es eigentlich keine zwei Meinungen geben.

So sähe ich in diesem untauglichen Versuch der Erzielung eines Bußgeldes eher einen Aufhänger für eine Nachschulung.

Und zwar für Verbeamtete im Streifendienst, die in Ihrer - mit eventuell potenzialbehaftetem Rechtsverständnis gepaarten - Sammel-Leidenschaft möglicherweise hier und da doch einmal etwas zu weit gehen (und vlt. deswegen, ob dieser greifigen Emsigkeit, gerne mal, scherzhaft/liebevoll als StreifenhörnchInnen bezeichnet werden).

Außerdem, in eigener Sache: Ich habe jetzt noch einige Fehlerchen korrigiert, die mir in der ersten Mail an Sie heute unterlaufen waren.
Zwar lasse ich mir meine Schriftsachen regelmäßig zur Redaktion nochmals laut vorlesen. Aber auch ich bin natürlich nicht perfekt. Ich bitte Sie, meine Nachlässigkeiten zu entschuldigen, und hoffe, dass meine Eingabe damit Ihren sicherlich hohen Standards genügt.

Halt! Kontrolle!

Willkommen beim VEB, Fremde-r-s!
Bist du eine echte Kohlenstoff-Einheit und nicht etwa ein Google Roboter oder so?

🤖 Privacy Policy

Wir verwenden Cookies.
Weitere Informationen gibt's auf unserer Seite zum Datenschutz