Datenschutz

der EU-DSGVO folgend

Betrifft: Ihre Anfrage 40.2-8764/19- (referat-4@ldi.nrw.de)
Liebe Frau Nippel-Bergers,
bitte gestatten Sie mir, dass ich zunächst persönlich - und ebenfalls auf Geheiß meiner Familie - meiner, bzw. unserer großen Freude darüber Ausdruck verleihen möchte, hier Gelegenheit zu haben, mit der Landesbeauftragten für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalens in quasi persönlichen, direkten und unmittelbaren Kontakt treten zu dürfen!
Ich glaube ich kann es ohne Übertreibung sagen: wir - das sind ich, meine mich liebende Frau Petra und unser juveniler Sohn Dorian - ja, wir sind Fans der europäischen Datengrundschlupfverordnung!

Es wäre vielleicht zu viel behauptet, dass wir davon, dass wir diese Verordnung hier gemeinsam jeden Tag - und vielleicht auch manche Nacht - hochhielten, schon lahme Arme hätten, aber ich denke, es geht schon ein wenig in diese Richtung.
In jenem Lichte wird es Sie nun sicher nicht überraschen, dass wir selber überrascht waren, unsererseits in den Fokus datenschmutzrestlicher Überprüfung gelangt zu sein.

Ich darf Sie dessen versichern, dass wir nichts unversucht lassen werden, um die hier offensichtlich aufgekeimten ersten Momente des Verdachtes restlos und nachhaltig - sozusagen mit Stumpf und Stiel - auszuräumen.
Auf der anderen Seite werden wir Ihnen dennoch nicht, und dies zu unserem offen ausgesprochenen Bedauern, alle erbetenen Angaben geben können; aber dazu im Folgenden mehr.

Sie schrieben nun, dass der Eindruck entstanden sei, Kameras seien so installiert, dass sie eine Beobachtung von öffentlichen Verkehrsflächen ermöglichen könnten, und, ich zitiere:

"verantwortlich für den Einsatz der optisch elektronischen Einrichtung sollen Sie sein".

Es trifft zunächst grundsätzlich zu, dass auf unserem Grundstück Kameras installiert wurden. Im selben Zuge wurde auch ein Hinweisschild errichtet, ich gebe Ihnen anbei ein Foto (siehe Anlage: Schild im Garten) und der besseren Lesbarkeit halber zudem den Text:

Uns Original Schild am Carport
Überwachungsgründe: Langzeit-Wetterbeobachtung sowie allgemeine Vandalismus-Abwehr, insbesondere: Erkennungs-dienstlich geeignete Erfassung von Katzen-kotwerfern*), unbefugt hinein-latschenden oder hinein-lugenden alten Säcken, Klau-Brüdern und auch sonstigen Pimmelgesichtern.

*) Auf die weibliche oder sächliche Form wird aus Gründen der Lesbarkeit dieses Textes verzichtet. Neben den Klau-Brüdern sind somit auch stets die Klau-Schwestern und alle transgender-Langfinger mit-gemeint. Es werden auch Daten zu Katerkotwerferinnen und Vaginalvisagen gleichberechtigt erfasst und ausgewertet.

Für den Einsatz der Kameras zeichnet der Unterzeichner dieser Antwort, also meine Wenigkeit, ausgewiesenermaßen verantwortlich.
Der Zweck der Datenüberwachung ist, wie ihr geübtes Auge gleich erkennen mag, ebenfalls den datenschlucklechtzlichen Vorschriften genügend beschrieben.

Lassen Sie mich an dieser Stelle bereits ein wenig ins Detail gehen bzw. den Schärfefokus über den Tellerrand der Gegenwart hinaus in die geplante Zukunft zu readjustieren: Neben der dem jetzigen Bestimmungszwecke folgenden Installation, die sich alleine auf den hinteren Bereich des Gartens bezieht, planen wir aus gegeben Anlässen noch weitere Installationen zur Überwachung unseres Grundstückes. Diese sollen auch den vorderen Bereich abdecken, der sich von unserer Eingangstüre und der daneben liegenden Fensterfront bis hin zum öffentlichen Fußweg erstrecken wird.

Die datenschlumpfrechtlich gebotene Information möglicher Betroffener ist bereits konzeptioniert und im sogenannten "silent roll out" - Verfahren veröffentlicht. Diese befindet sich hier sowie in der Anlage "DSGVO TEXT WEB".
Allerdings stehen bislang zwei Hindernisse der schließlichen Überwachung entgegen: Zum einen ist der Text so lang, dass er nicht lesbar auf einem Schild angebracht werden kann.

qr@eu-dsgvo
Wir prüfen derzeit, ob die Information über die Webseite, die über einen QR-Code erreichbar ist, ausreichend ist, oder dies für einen gewöhnlichen Betroffenen nicht hinreichend nachvollziehbar sein könnte. An dieser Stelle könnten Sie, liebe Frau Nippel-Bergers, mir beratend zur Seite stehen und mir mitteilen, ob dies auch in Ihren Augen ausreichend wäre; ich selber hege, wie ebent erwähnt, hier noch Zweifel.

Daneben ist es mir noch nicht gelungen, Kameras so aufzustellen, dass lediglich unser Grundstück, nicht jedoch der öffentliche Raum erfasst wird, eine nachträgliche softwareseitige Ausblendung oder Verpixelung der nicht zu überwachenden Bereiche öffentlicher Verkehrsflächen ist möglicherweise nicht genügend im Sinne der datenschurzrechtlichen Erfordernisse der europäischen Normen- und Wertegemeinschaft; Auch hier wäre ich Ihnen für einen Hinweis sehr, sehr dankbar!
Bis zur Bewältigung dieser Hürden und Hindernisse wird eine Überwachung des vorderen Bereiches nicht eingeführt. Der guten Ordnung halber sei noch erwähnt, dass die zur möglichen Erzielung eu-datenschultz-konformer Bildausschnitte testweise gemachten Aufnahmen stets sofort auf das Unwiderruflichste der Vernichtung anheimgestellt wurden.

Ich komme im Folgenden zu dem vielleicht für Sie, geehrte Frau Nippel-Bergers, und Ihrer Kollegen- bzw. Komplizenschaft, sich etwas unangenehm anfühlenden Glied meiner Argumentationskette: Sie ersuchten schließlich um Auskunft über die Anzahl, die genauen Typen der Kameras, ihre Positionen, Art und Ort der Datenhaltung und auch, ob es sich um echte Kameras oder um ledigliche Attrappen handelte.

Erlauben Sie mir bitte, dass ich hierzu ein wenig aushole, und nochmals auf die oben bereits genannten Schutzgründe und die daran geknüpften Zielgruppen zurückkomme bzw. näher darauf eingehe:

Zielgruppen sind:

  • Hineinlatschende oder hinein lugende alte Säcke
  • Katzen- oder Katerkot-Werfer
  • Klaubrüder und Klaus Schwestern
  • sonstige Pimmelgesichter.

Lassen wir die alten Säcke und sonstigen Pimmel-Gesichter hier jetzt erst einmal außen vor:
Die möglichen KatzenkotwerferInnen sind personenmäßig eng gefasst: es handelt sich um meinen Nachbarn linker Seite, Herrn Adolf Wähner, wohnhaft DerNameDerStraßeDerNichtGenanntWird Str. 19, der seinerseits bereits Katzenkot auf unser Grundstück geworfen hat. Außerdem um Frau Ewelinka Pauls, meine rechte Nachbarin, wohnhaft DerNameDerStraßeDerNichtGenanntWird Straße 15, die ihrerseits kundgetan hat, den festen Vorsatz gefasst zu haben, Katzenkot auf unsere Veranda werfen zu wollen.

Die Zielgruppe möglicher betroffener Klaubrüder sowie Klau-Schwestern ist hingegen nicht definiert - es könnte sich also um jedermann handeln. Folgerichtigerweise gehören auch Sie, liebe Frau Nippel-Bergers und natürlich alle MitarbeiterInnen ihrer geschätzten Behörde (sowie, hier der Vollständigkeit halber erwähnt, zur Auftragsdatenverarbeitung herangezogener Dritter) die von dieser Korrespondenz inhaltlich Kenntnis erlangen könnten, zu eben dieser Gruppe. Damit möchte ich Ihnen einen Diebstahl von unserem Grundstück nicht im Allerentferntesten unterstellen, kann aber aus Gründen meiner strikten Neutralität Sie leider auch nicht ausschließen, worum ich Sie um Ihr Verständnis bitten möchte.

Es widerspricht nun aber dem ausgewiesenen Schutzgrund, mich gegen Klau-Brüder oder auch Klau-Schwestern zu wappnen, wenn ich derartige Details über meine Überwachungs-Anlagen preisgäbe. Mit diesen Informationen wäre es jedermann, also auch Ihnen, Frau Nippel-Bergers, und Ihren gedungenen Helfern möglich, die Überwachung auszuschalten bzw. sich während ihrer nächtlichen Beutezüge durch den Duisburger Süden - respektive auf meinem Grundstück - innerhalb toter Kamera-Winkel unbeobachtet zu bewegen, um sich der erkennungsdienstlichen Erfassung sowie anschließender Ermittlung, Verfolgung, Verurteilung und schlussendlich elendiger Kerkerhaft zu entziehen. Folgerichtigerweise wäre ich, wie man wohl dazu sagt, "mit dem Klammerbeutel gepudert", wenn ich Ihnen diese Fragen - am Ende gar wahrheitsgemäß - beantworten täte. Daher bitte ich, nochmals, wärmstens um Ihr Verständnis, wenn ich davon absehen möchte, hier diese Details preiszugeben.

Ich entnehme ihrem Brief die Frage nach Vorkommnissen in der Vergangenheit, die Anlass für die Durchführung der Videoüberwachung sind. Hierzu so viel: im Zeitraum von Januar 2018 bis Mai 2019, wurde mehrfach bei uns eingestiegen, der Gesamtwert entwendeter Waren beträgt, am Wiederbeschaffungswert bemessen, mehrere tausend Euro.
Details, auch zu Datum und Uhrzeit, kann ich Ihnen leider - aus letztlich eigenen gartenschutzblechlichen und den obrig erwähnten allgemeinen Sicherheits-überlegungen heraus - nicht geben, wofür ich ebenfalls um Ihr Verständnis bitte.

Der Schutzzweck der repressiven Beweissicherung ist daneben natürlich nicht anhand bereits entwendeter Gegenstände, sondern anhand der Gegenstände zu bemessen, die noch entwendet werden könnten. So befindet sich beispielsweise in meinem Keller eine Schallplattensammlung, deren bloßer bereits gigantischer Verkehrswert mitnichten den darüber hinaus gehenden Sammlerwert auch nur näherungsweise beschreibt, an dem ich jedoch den Schaden selbstredend bemessen würde.
Allein der Verlust meiner nahezu kompletten James Last Sammlung, inklusive rarer Sammelboxen, Japanpressungen, und signierter Einzelstücke, wäre subjektiv unwiederbringlich, tragisch und letztlich unermesslich, ganz gleich, wie viel die niederträchtigen Lumpen, die sich an dieser weltweit sicher einmaligen vinylen Blütenlese vergreifen werden würden, damit auf den Schwarzmärkten und in den Darknets dieser Welt, erzielen könnten.

Sie frugen, ob "bei der Beobachtung die Identifizierung von Personen möglich" ist. Grundsätzlich bietet ja nun jede Aufnahme von Personen die Möglichkeit, durch betrachten ebendieser Aufnahme, einem bekannte Personen auf dieser Aufnahme zu identifizieren. Ich gehe jetzt der Einfachheit einfach einmal davon aus, dass dies als Scherzfrage gemeint war, sicherlich in der gut gemeinten Absicht, Ihren ansonsten doch eher recht drögen Schriftsatz ein wenig aufzulockern.

Weiter im Text; Sie machen mich nun ferner darauf aufmerksam, dass Sie gegebenenfalls beabsichtigen, betroffenen Person meine Stellungnahme in Kopie zur Kenntnis zu übersenden.
Da ich aber nun ja nicht weiß, welcher Personen Daten hierunter gemeint sein könnten, stellt das durchaus ein gewisses Dilemma dar, wie Sie sicher verstehen werden.
Folgende Personen wurden von mir im Beritt meiner Aufnahmen auffallend häufig gefilmt:

  • Dorian Tietz, Wohnort DerNameDerStraßeDerNichtGenanntWird Straße 17,
  • Frau Petra Tietz wohnhaft DerNameDerStraßeDerNichtGenanntWird Straße 17,
  • unser Gartenhelfer Friedhelm, Nachname sowie Wohnort leider unbekannt, ich hole ihn immer beim Büdchen in Düsseldorf ab und setze ihn nach getaner Arbeit dort auch wieder frei.

Rein vorsorglich möchte ich in diesem Rahmen auch erklären, dass unser Gartenhelfer Friedhelm grundsätzlich unentgeltlich und aus reiner Sympathie mithilft. Es handelt sich nicht etwa um Schwarzarbeit - schließlich sind wir hier nicht nur Fans der europäischen Ratefuchs-Pfandverordnung sondern auch bekennende Anhänger des Glaubenssatzes, dass dem Staate selbstverständlich grundsätzlich Steuern auf jede entgeltlich erbrachte Leistung zustehen; Schließlich werden davon Schulen Straßen und Kindergärten gebaut.
Und unsere Beatmeten in all den wichtigen Behörden arbeiten, Sie wissen, wovon ich schreibe, ja auch nicht für Umme.

Friedhelm der Lump setzt unsere Überwachung stromlos
Anlage Friedhelm
Auf dem mitgegebenen Foto - siehe Anlage "Friedhelm" - ist sehr schön zu erkennen, wie ich ihn - sozusagen in flagranti - dabei auf Zellulose bannen konnte, als er gerade meine Kamera stromlos und außer Betrieb setzte . Solange ich nun nicht weiß, wer von seinem zweifellos bestehenden Auskunftsrecht zu ihrer Person zugehöriger verarbeiteter Daten einfordert, kann ich ja nicht ausschließen, dass Sie, verehrte Frau Nippel-Bergers, nun Ihrerseits Informationen zu anderen Personen an diese Person weiterleiten; Also beispielsweise meinem Gartenhelfer Friedhelm mitteilen, dass/wobei ich meine Frau aufgenommen habe. Oder meiner Frau durchstechen, dass ich meinen Sohn aufgenommen habe. Ich finde aber, es geht insbesondere meinen Gartenhelfer überhaupt nichts an, wann, wie und wozu ich meine Frau aufnehme. Ich komme nun am Ende dieses Briefes, und wie sollte es anders sein, zum Schluss meiner Ausführungen. Neben den zum Ausdruck gebrachten Gründen zu präventiven und repressiven Maßnahmen zur Wahrung meines – allgemeinen – Hausrechtes sind nach unserer Auffassung hinreichende Anhaltspunkte gegeben, die uns zur Ergreifung von Maßnahmen zur Wahrnehmung berechtigter Interessen für konkrete Schutzzwecke berechtigen. Insbesondere sind die Maßnahmen auch angemessen; schließlich ist es uns nicht zuzumuten, unser Grundstück rund um die Uhr persönlich zu überwachen, um beispielsweise das Werfen von Kot und das unbefugtes Hineinlatschen zu unterbinden. Die Zwecke der Datenüberwachung wurden von uns, soweit möglich, hinreichend dokumentiert: Was die Klau-Brüder, Klau-Schwestern und Transgender-Langfinger betrifft: Jedweder Einbruch wurde zur Anzeige gebracht und ist gegebenenfalls durch Akteneinsicht nachvollziehbar. Der Zweck, Kotwerfer und Hineinlatschende abzuschrecken, ist logischerweise nicht dokumentiert, da es ja gerade Sinn der errichteten Anlage ist, diese Dokumentationslücke zu schließen. Diese Erforderlichkeit der Überwachungsmaßnahmen kann von daher hier nicht in Rede gestellt werden. Der genannte Schutzzweck der Beobachtung der langfristigen Veränderung des gepflasterten Gehweges und Parkplatzes im vorderen Bereich steht ebenfalls außer Frage. Hierzu darf ich noch hinzufügen, dass das Bambus-Gewächs, welches durch die rechts unseres Wohnhauses habitierenden Unkundigen gepflanzt wurde, in der Lage ist, die Gehwegplatten und Teile des Parkplatzes anzuheben.

Die Höhe des potenziellen Sachschadens im Verein mit der nachhaltigen Beratungs-Resistenz und Einsichtslosigkeit der <gelöscht> Blötschköppe </gelöscht> Nachbarsleute, die den Bambus leider gepflanzt haben, und sich seither beharrlich weigern, das Zeugs wieder zu entfernen, führt in Gesamtschau sicher dazu, dass die Erforderlichkeiten der Langzeitbeobachtung hier ebenfalls nicht in Rede gestellt werden können.
Lassen Sie mich diesen Brief nun nicht enden, ohne Ihnen für Ihr bekundetes Interesse an uns vor dem Hintergrund der paneuropäischen Normen zur Informationserhebung und -verarbeitung zu danken, sowie Ihnen für Ihre weiteren Arbeiten auf diesem so wichtigen Feld europäischer Ordnungspolitik alles, alles Gute zu wünschen.
Sollten, wider Erwarten, durch meine gegebenen Ausführungen noch Fragen oder Auskunftswünsche offen geblieben sein, so zögern Sie bitte nicht, sich jederzeit wieder vertrauensvoll an uns zu wenden.

Meinerseits möchte ich Sie bitten, die an Sie gerichteten Fragen, bis zum

04.11.2019

zu beantworten, und lege, Ihr wertes Einverständnis voraussetzend, mir dieses Datum auf Wiedervorlage.

Kurze Geschichten und Korresponenzen
Das große Fressen
Kurze Geschichten und Korresponenzen
Kuwait ruft! Ich antworte..

Halt! Kontrolle!

Willkommen beim VEB, Fremde-r-s!
Bist du eine echte Kohlenstoff-Einheit und nicht etwa ein Google Roboter oder so?

🤖 Privacy Policy

Wir verwenden Cookies.
Weitere Informationen gibt's auf unserer Seite zum Datenschutz